MAKLERRECHT

In der Sparte Maklerrecht unterstützen wir sowohl Auftraggeber als auch Aufragnehmer von Vermittlungsgeschäften, insbesondere bei Immobilientransaktionen.

Dabei beraten wir Sie hinsichtlich der Bestimmungen des Maklergesetzes (z.B. übliche Provisionshöhe), der Erstellung von Alleinvermittlungsaufträgen und anderen Vermittlungsvereinbarungen, über die Voraussetzungen sowie die Form einer erfolgreichen Geschäftsvermittlung und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung Ihrer Ansprüche.