ALLGEMEINES PRIVATRECHT

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten umfassende Betreuung in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Privatrechts wie z.B. bei Geltendmachung von (Schaden)Ersatzansprüchen, Besitzstörungen, Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, Fragen des Eigentums- oder Pfandrechts, familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehescheidungen oder auch Verlassenschaften (etwa die Erstellung von letztwilligen Verfügungen oder die Abwicklung eines Verfahrens).